Zulassungsstellen
An all unseren Firmenstandorten stehen Ihnen UNIQA Zulassungsstellen für eine unkomplizierte An- oder Abmeldung Ihres KFZ zur Verfügung. Alle unsere MitarbeiterInnen sind fachlich bestens ausgebildet und erledigen Ihren Auftrag schnell und unbürokratisch. Natürlich steht Ihnen auch Ihr/e persönliche/r BeraterIn gerne für die Erledigung von Zulassungsformalitäten zur Verfügung.
Zulassungsstellen
An all unseren Firmenstandorten steht Ihnen eine UNIQA Zulassungsstelle für eine unkomplizierte An- oder Abmeldung Ihres KFZ zur Verfügung. Alle unsere MitarbeiterInnen sind fachlich bestens ausgebildet und erledigen Ihren Auftrag schnell und unbürokratisch. Natürlich steht Ihnen auch Ihr/e persönliche/r BeraterIn gerne für die Erledigung von Zulassungsformalitäten zur Verfügung.
Unsere Leistungen im Überblick
- Amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität
- Eigentümernachweis: Kaufvertrag, Rechnung bzw. Leasingbestätigung
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Normverbrauchsabgabenbescheingung (NoVA) für Neufahrzeuge
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
- Versicherungsbestätigung (bei Anmeldung für Fremdversicherung)
- Bei Firmen: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
- Typenschein(e)
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Kennzeichentafeln
- Bei Wechselkennzeichen: alle Typen- bzw. Zulassungsscheine
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
- rote Tafel (wenn vorhanden)
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln bzw. ein Wechselkennzeichen beantragen, müssen Sie die alten Kennzeichentafel zurück geben, falls Ihr KFZ noch nicht mit EU-Tafeln ausgestattet ist.
- Dokumente siehe Neuanmeldung:
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Versicherungsbestätigung (bei Anmeldung für Fremdversicherungen)
- alle Typenscheine
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
1. Bei Heirat bzw. Adressänderung ist vorher am Meldeamt der Name bzw. die Adresse zu ändern.
2. Bei Privatpersonen ist kein Meldezettel erforderlich. Die Abfrage erfolgt über das ZMR in der Zulassung.
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Typenschein(e)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
3. Bei Firmen benötigen wir einen neuen Firmenbuchauszug bzw. neuen Gewerbeschein.
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Typenschein(e)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Typenschein(e)
- Kennzeichentafeln
- Versicherungsbestätigung (bei Ummeldung für Fremdversicherungen)
- Bei Diebstahl (polizeiliche Anzeige erforderlich)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von zuständiger Bezirkshauptmannschaft
- Duplikat des Typenscheins (erhalten Sie beim Generalimporteur bzw. in der Werkstatt)
- Bei Neuzulassung ab 01.07.2007 kann der Duplikattypenschein (Datenauszug) in der Zulassungsstelle ausgedruckt werden
- Zulassungsschein (Teil 1 und Teil 2)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
- Anzeigenbestätigung über den Verlust bzw. Diebstahl der KZ-Tafel (vordere od. hintere)
- Typenschein(e)
- Zulassungsschein(e)
- Verbleibende Kennzeichentafel (falls nur eine verloren wurde)
- Aktuelles Prüfgutachten gemäß § 57a
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
- Kennzeichennummer (Zulassungsschein)
- bei zuständiger Bezirkshauptmannschaft beantragen
- Die Bestellung der Kennzeichentafeln erfolgt mit der originalen Reservierungsbestätigung in der Zulassungsstelle
- Kennzeichennummer (eventuell Informationsschreiben oder Zulassungsschein mitbringen)
- Vollmacht (wenn Antragsteller nicht persönlich kommt)
- Abmeldung:
- Schreiben vom Notar (Außerstreitgesetzt §172)
- Zulassungsscheine (Teil 1 und Teil 2)
- Kennzeichentafeln
- Hinterlegung:
- Schreiben vom Notar (Außerstreitgesetzt §172)
- Zulassungsschein Teil 1
- Kennzeichentafeln
- Besitzwechsel:
- Beschluss vom Gericht
- Kennzeichentafeln
- Typenschein(e)
- Zulassungsscheine (Teil 1 und Teil 2)
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zulassungsstelle
HARTBERG
Telefon: +43 (0) 3332 660 55
Telefax: +43 (0) 3332 660 55 – 49
Ferdinand Leihs Straße 5
8230 Hartberg
Öffnungszeiten:
Mo. – Do.: 07:30 – 16:00
Freitag: 07:30 – 14:30
Zulassungsstelle
FÜRSTENFELD
Telefon: +43 (0) 3382 552 66
Telefax: +43 (0) 3382 552 66 – 49
Grazerstraße 1
8280 Fürstenfeld
Öffnungszeiten:
Mo. – Do.: 07:30 – 16:00
Freitag: 07:30 – 14:30